Petition "Platz für Wilhelm Hoegner in der Walhalla" im Landtag abgelehnt

17. Juli 2026

Mit Bedauern reagiert Dieter Weiß, Mitglied im Vorstand des SPD-Unterbezirks Amberg-Sulzbach-Neumarkt und Sprecher des Arbeitskreises ehemals verfolgter Sozialdemokraten (AvS), auf die Entscheidung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags, die Petition zur Aufnahme Wilhelm Hoegners in die Walhalla abzulehnen. Die von Weiß initiierte Petition wurde von 565 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.

Die Entscheidung fiel entlang der Fraktionslinien. CSU, Freie Wähler und AfD lehnten die Petition ab, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ihr zu.

Besonderer Dank gilt der Landtagsabgeordneten Katja Weitzel (SPD), die die Petition unterstützt hat. In der Ausschusssitzung stellte sie kritische Fragen zur zukünftigen Entwicklung der Walhalla sowie zur Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, Franz Josef Strauß in die Walhalla aufzunehmen. Die Staatsregierung verwies darauf, dass die beiden letzten vorgesehenen Plätze an Hannah Arendt und Franz Josef Strauß vergeben wurden. Offen blieb jedoch die grundsätzliche Frage, wie sich die Walhalla künftig weiterentwickeln soll. Die Sorge liegt nahe, dass die Ruhmeshalle damit faktisch dauerhaft für weitere Persönlichkeiten geschlossen sein könnte.

Dabei gehört Wilhelm Hoegner (1887–1980) zweifellos zu den bedeutendsten Staatsmännern Bayerns. Als „Vater der Bayerischen Verfassung“ legte er 1946 den Grundstein für den demokratischen Neubeginn des Freistaats.

Am 15. Juli 1946, genau 80 Jahre vor der Beratung der Petition im Landtagsausschuss, eröffnete Ministerpräsident Wilhelm Hoegner die Verfassunggebende Landesversammlung mit den Worten:

„Der Inhalt der künftigen Verfassung steht fest: Friede, Freiheit, Rechtssicherheit, Menschlichkeit und gegenseitige Hilfe. Das sind die Ideale, an denen sich das deutsche Volk aus seinem tiefen Fall wieder aufrichten soll.“

Diese Worte prägen den Geist der Bayerischen Verfassung bis heute.

Wilhelm Hoegner gilt zudem als einer der bedeutendsten Vordenker der wehrhaften Demokratie. Aus den Erfahrungen des Scheiterns der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur zog er die Lehre, dass sich eine Demokratie gegen ihre Feinde schützen muss. Bereits 1949 schrieb er:

„Die demokratischen Einrichtungen dürfen nicht ungestraft jenen Kräften ausgeliefert werden, die sich ihrer nur zur Zerstörung der Volksherrschaft bedienen wollen. Demokratie nur für Demokraten!“

hoegner

Diese Überzeugung fand bereits in Artikel 15 der Bayerischen Verfassung ihren Niederschlag und wurde später mit Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes zu einem Grundprinzip der wehrhaften Demokratie. Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Backes bezeichnet Wilhelm Hoegner deshalb als einen „unterschätzten Wegbereiter der wehrhaften Demokratie“.

Darüber hinaus schuf Hoegner mit Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, dem sogenannten „Schwammerlparagraphen“, bereits 1946 einen bis heute einzigartigen Verfassungsauftrag zum Schutz von Natur und Landschaft.

Wilhelm Hoegner hat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geprägt. Er steht für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit und den Mut, aus der Geschichte die richtigen Lehren zu ziehen. Sein Wirken verdient höchste öffentliche Anerkennung.

Die Ablehnung der Petition beendet die Diskussion um eine Aufnahme Wilhelm Hoegners in die Walhalla nicht. Vielmehr stellt sich weiterhin die Frage, weshalb der Architekt der Bayerischen Verfassung, Wegbereiter der wehrhaften Demokratie und Mitgestalter der demokratischen Nachkriegsordnung bis heute nicht in Bayerns Ruhmeshalle vertreten ist. Sein Lebenswerk rechtfertigt diese Ehrung in besonderer Weise.

Maximiliaeum

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